AGB
Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag
Geschäftsbedingungen aus dem Hotelgewerbe (Auszug)
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt oder zugesagt ist oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war,
bereitgestellt worden ist.
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragsparteien zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag
abgeschlossen ist.
3. Der Gastwirt (Hotelier) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadensersatz zu leisten.
4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastwirt ersparten Aufwendungen.
Kostenfreie Stornierungen sind bis 7 Tage vor Anreise (jeweils bis 18 Uhr) vom 28.04. bis 18.07. und vom 26.09. bis 15.10. jeweils möglich, ansonsten müssen 90 % des Übernachtungspreises in Rechnung gestellt werden. Vom 19.07. bis 31.08. sind kostenlose Stornierungen bis 90 Tage (bis 18 Uhr) vor Anreise kostenfrei möglich, ansonsten müssen 90% des Übernachtungspreises in Rechnung gestellt werden.
Für die übrigen Zeiten sind kostenfreie Stornierungen bis 2 Tage bis 18 Uhr vor Anreise jederzeit möglich, ansonsten müssen 90 % des Übernachtungspreises in Rechnung gestellt werden. Festlegung individueller Stornofristen, z. B. bei Gruppen und an Feiertagen, sind möglich.
Bei Nichtanreise werden 90 % der Übernachtungskosten in Rechnung gestellt
5.a. Der Gastwirt ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
b. Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen.
Trotz aller Urlaubsfreude kann etwas Unerwartetes dazwischen kommen. Um Ihren Ärger und Stornierungskosten zu ersparen, empfehlen wir unseren Gästen eine Reiserücktrittskosten-Versicherung abzuschließen.